Leistungen

Steuerberater für Künstler

Für Sie spezialisiert

In unserer Kanzlei hat sich u.a. eine Abteilung für Künstler und deren speziellen Belange entwickelt: Es hat sich so ergeben …

Zu unseren Mandanten zählen Musiker, Bands, Musikverlage, Konzertveranstalter, Künstleragenturen, Diskjockeys ( DJs und VJs ) nationale und internationale, Musikproduzenten, Schauspieler, Tänzer und bildende Künstler (Bildhauer, Maler, Fotografen).

Das Steuerberater-Team unserer Kanzlei hat besondere Kenntnisse in:

  • Steuerlicher Behandlung von Urheberrechten (Lizenzen, Verwertungsrechten etc.)
  • Behandlung von Lizenzzahlungen, auch für Bezieher von ausländischen Lizenzzahlungen
  • Versteuerung von ausländischen Einnahmen
  • Beantwortung von Fragen zur Doppelbesteuerung bei Auslandsbeziehungen
  • Bezahlung von ausländischen Künstlern im Inland einschl. steuerlicher Abzugsverpflichtungen, sog. Künstlerabzugssteuer
  • Künstlersozialkasse (KSK) Abgaben
  • Abgrenzung Einkünfte Freiberufler / Gewerbebetrieb
  • Umsatzsteuerpflicht / Umsatzsteuerfreiheit